Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AEM-Products
Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) Tiel.

1. Allgemeines
2. Angebote
3. Rechte am geistigen Eigentum/Geheimhaltung
4. Vertrag
5. Preisänderungen
6. Lieferung und Lieferfristen
7. Transport und Gefahrenübergang
8. Höhere Gewalt
9. Garantie
10. Haftung
11. Eigentumsvorbehalt
12. Zahlungsbedingungen, Zinsen, Kosten und Auflösung
13. Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Allgemeines
1.1. Unter „Auftraggeber“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: jede (Rechts-)Person, die mit AEM-Products einen Vertrag geschlossen hat bzw. zu schließen wünscht,
sowie ihre Vertreter, Bevollmächtigten, Rechtsnachfolger und Erben.
1.2. Unter „Auftrag“ wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: jeder vom Auftraggeber an AEM-Products erteilte Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder zur Lieferung von Produkten.
1.3. Auf alle Angebote und Verträge finden ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote
2.1. Alle Angebote sind unverbindlich, wenn sich nicht ausdrücklich das Gegenteil daraus ergibt.
2.2. Alle Preisangaben erfolgen unter Vorbehalt von Preisänderungen. Die Preise:
basieren auf der Lieferung ab Warenlager von AEM-Products;
sind exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren;
sind exklusive Verpackungskosten, Verladekosten, Transport- und Versicherungskosten.
2.3. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit der von ihm oder in seinem Namen im Rahmen eines Angebots bereitgestellten Informationen, Zeichnungen und/oder Berechnungen.

3. Rechte am geistigen Eigentum/Geheimhaltung
3.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum der von AEM-Products bereitgestellten Informationen, erbrachten Dienstleistungen und/oder gelieferten Produkte werden von AEM-Products vorbehalten.
3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle (technischen) Informationen, die ihm von AEM-Products zur Verfügung gestellt werden, wie Schemas, Zeichnungen und Modelle, ausschließlich für den eigenen (internen) Gebrauch zu verwenden und Dritten in keiner Weise Einblick zu verschaffen.
3.3. Im Falle einer Verletzung unserer geistigen Eigentumsrechte oder eines Verstoßes gegen Ziffer 3.2 verwirkt der Auftraggeber ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von EUR 20.000,- je
Verstoß und für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz.

4. Vertrag
4.1. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem AEM-Products einen Auftrag ausdrücklich schriftlich akzeptiert und bestätigt hat bzw. nachdem AEM-Products mit der Ausführung begonnen hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Auftrag richtig und vollständig wiedergibt.
4.2. Eventuelle spätere Ergänzungen, Änderungen, (mündliche) Absprachen und/oder Zusagen binden AEM-Products nur, wenn diese schriftlich von ihr bestätigt wurden.
4.3. AEM-Products ist befugt, Dritte in die Ausführung eines Auftrags einzubeziehen und die Kosten gemäß der bereitgestellten Preisangabe oder dem Selbstkostenpreis dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

5. Preisänderungen
5.1 Wenn die Ausführung innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung noch nicht abgeschlossen ist, ist AEM-Products berechtigt, einen Anstieg der kostenpreisbestimmenden Faktoren entsprechend an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Wenn dieser Anstieg mehr als 5 % beträgt, ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag aufzulösen.

6. Lieferung und Lieferfristen
6.1. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ab dem Warenlager von AEM-Products.
6.2. Die Lieferung von Produkten erfolgt, indem die Produkte das Warenlager von AEM-Products oder im Falle einer Lieferung durch einen Dritten das Warenlager dieses Dritten verlassen oder wenn
die Produkte dem Auftraggeber auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, es sei denn es wurde schriftlich ein anderer Lieferzeitpunkt vereinbart.
6.3. Die Übertragung von (im Namen) von AEM-Products verrichteten Arbeiten erfolgt zum Zeitpunkt, an dem die Arbeiten fertiggestellt sind oder vom Auftraggeber
in Gebrauch genommen werden. Geringfügige Defekte oder Mängel stehen der Übertragung nicht im Wege.
6.4. Die angegebenen Lieferfristen dienen ausschließlich Informationszwecken.
Fristen werden angemessen verlängert, wenn Änderungen im Umfang des Auftrags und/oder den Umständen auftreten, unter denen der Auftrag ausgeführt wird.
6.5. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
6.6. Wenn die Lieferfrist oder der Tag, an dem die reparierten Produkte abgeholt werden müssen verstreicht und die Produkte nicht vom Auftraggeber abgenommen oder abgeholt wurden, werden sie auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers aufbewahrt.

7. Transport und Gefahrenübergang
7.1. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Der Auftraggeber muss sich gegen diese Risiken versichern.
7.2. Die Produkte gehen ab dem in Ziffer 6.3 genannten Zeitpunkt der Lieferung auf Risiko des Auftraggebers, auch wenn die Produkte nachträglich (im Namen) von AEM-Products
bearbeitet oder installiert werden müssen.
7.3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Sachen, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden und die sich an dem Ort befinden, an dem die Arbeiten verrichtet werden. Dies gilt nicht, wenn die Sachen an einem Arbeitsplatz von AEM-Products oder einem von ihr beauftragten Dritten verwendet werden.

8. Höhere Gewalt
8.1. AEM-Products ist nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nachzukommen, wenn sie infolge von Umständen daran gehindert wird, auf die sie keinen Einfluss hat und die ihr kraft Gesetz, Rechtshandlung oder Verkehrsauffassung nicht zur Last gelegt werden können.
8.2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was im Gesetz oder der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Vorhersehbaren und unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die AEM-Products keinen Einfluss hat, aufgrund derer AEM-Products nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Darunter werden in jedem Fall Arbeitsniederlegungen im Unternehmen von AEM-Products oder im Unternehmen Dritter sowie die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen durch Lieferanten/Auftragnehmer von AEM-Products verstanden. AEM-Products ist ebenfalls berechtigt, sich auf
höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem AEM-Products ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
8.3. AEM-Products kann während der Dauer der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufschieben. Wenn diese Dauer mehr als zwei Monate beträgt,
ist jeder der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein.
8.4. Wenn AEM-Products ihre Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt aus dem Vertrag bereits teilweise nachgekommen ist oder nachkommen kann
und diesem nachgekommenen oder nachzukommenden Teil ein eigener Wert zukommt, ist AEM-Products berechtigt, den bereits nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als würde es sich um einen separaten Vertrag handeln.

9. Garantie
9.1. AEM-Products garantiert über einen Zeitraum von 24 Monaten die Integrität der gelieferten Produkte und über einen Zeitraum von 6 Monaten die Integrität der verrichteten Arbeiten, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Garantie auf von Dritten bezogene Sachen oder von Dritten verrichtete Arbeiten wird nur gegeben, wenn und sofern die betreffenden Dritten im betreffenden Fall tatsächlich eine Garantie geben.
9.2. Hinsichtlich vermeintlicher Mängel in Bezug auf die Funktionalität wird keine Garantie gewährt, weil die Funktionalität in hohem Maß von Umständen bestimmt wird, die außerhalb des Einflussbereichs von AEM-Products liegen.
9.3. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich bei AEM-Products unter genauer Angabe der Art, des Umfangs und der (vermeintlichen) Ursache reklamiert werden, andernfalls verfällt die Garantie.
9.4. Es wird keine Garantie gewährt auf normalen Verschleiß, von Dritten vorgenommene Änderungen oder Reparaturen, Zweckentfremdung und/oder mangelhafte Wartung oder Aufbewahrung oder irgendeinen anderen unsachgemäßen Gebrauch.
9.5. AEM-Products kann im Falle eines Garantieanspruchs nach eigenem Ermessen das Produkt austauschen, reparieren oder dem Auftraggeber eine Gutschrift über den entsprechenden Teil der Rechnung gewähren. 9.6. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers gelten unbeschadet eines eventuellen Garantieanspruchs, welcher keinen Grund für eine Aufschiebung oder Auflösung darstellt.

10. Haftung
10.1. Die Haftung von AEM-Products geht nicht über die Bestimmungen in Artikel 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus. Sollte auf AEM-Products unerwartet eine weitergehende Haftung ruhen, ist diese auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der von AEM-Products abgeschlossenen Versicherung tatsächlich ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts unter dieser Versicherung. Wenn keine (vollständige)
Deckung gewährt wird und/oder wenn für den betreffenden Schaden keine Versicherung abgeschlossen wurde, ist jegliche Haftung von AEM-Products auf EUR 1.000,- beschränkt.
10.2. Jede Haftung von AEM-Products für Schäden infolge von Fehlern von Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dieser Erfüllungsgehilfen.
10.3. AEM-Products haftet nicht, deshalb auch nicht innerhalb der in Ziffer 9.1 genannten Grenzen, für vom Auftraggeber und/oder Dritten erlittene Folgeschäden, Gewinnausfälle oder andere reine Vermögensschäden.
10.4. Der Auftraggeber hält AEM-Products schadlos von allen Forderungen Dritter in Rahmen der Produkthaftung und ferner von allen Forderungen Dritter, die direkt oder indirekt mit den von AEM-Products im Rahmen der Ausführung des Auftrags verrichteten Arbeiten/gelieferten Produkten oder dem Gebrauch von Produkten durch den Auftraggeber bzw. Dritte.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. AEM-Products bleibt solange Eigentümerin aller von ihr gelieferten Produkte, bis der Auftraggeber seinen sämtlichen Verpflichtungen bezüglich der gelieferten oder noch zu liefernden Produkt, verrichteten oder noch zu verrichtenden Arbeiten sowie der Forderungen infolge von Versäumnissen in der Erfüllung dieser Verpflichtungen nachgekommen ist.
11.2. Der Auftraggeber ist befugt, die Produkt im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeiten zu verwenden oder weiter zu liefern. Ein in Bezug auf die Weiterlieferung vom Auftraggeber bedungener Eigentumsvorbehalt hinsichtlich eines von AEM-Products gelieferten
11.3. Wenn ein Eigentumsvorbehalt infolge einer Verformung, Bearbeitung oder Vermischung nicht ausgeübt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf erste Anfrage eine alternative dingliche Sicherheit zugunsten von AEM-Products zu stellen.
11.4. Wenn Sachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, vernichtet oder beschädigt werden, hat AEM-Products ab dem betreffenden Zeitpunkt Anspruch auf die Versicherungsleistungen,
die der Auftraggeber infolge der Vernichtung oder Beschädigung erhält. Der Auftraggeber ist zum Zeitpunkt der Vernichtung oder Beschädigung verpflichtet, AEM-Products unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

12. Zahlungsbedingungen, Zinsen, Kosten und Auflösung
12.1 Bei der Erteilung/Unterzeichnung eines (schriftlichen) Auftrags muss die Hälfte des Gesamtbetrags bezahlt werden. AEM-Products wird nach Erhalt des geschuldeten Betrags mit den Arbeiten beginnen.
12.2 Die Endabrechnung muss in Bar oder mittels Überweisung auf ein von AEM-Products angewiesenen Bank- oder Girokonto vor der Lieferung/Übertragung erfolgen. Die Inanspruchnahme von Verrechnung oder Aufschiebung ist ausgeschlossen.
12.2. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber in Verzug ist, schuldet er Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie einen Betrag zur Deckung der außergerichtlichen Kosten, die auf 15 % der Hauptsumme, jedoch wenigstens EUR 250,- veranschlagt werden. Zahlungen dienen zuerst der Begleichung der Zinsen und außergerichtlichen Kosten.
12.3. Wenn der Auftraggeber die freie Verfügung über sein Vermögen verliert oder ein diesbezüglicher Antrag eingereicht wird, ist AEM-Products berechtigt, Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf alle Angebote, Verträge und deren Ausführung ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller anderen internationalen Regeln, deren Ausschluss gestattet ist.
13.2. Hinsichtlich der Auslegung internationaler Handelsbegriffe gelten die Incoterms in der von der Internationalen Industrie- und Handelskammer in Paris festgestellten Fassung.
13.3. Streitigkeiten können ausschließlich bei der Rechtbank (= Landgericht) in Utrecht anhängig gemacht werden.